Biologische Haushaltsabwasserbehandlungs- und Kläranlagen für einzelhäuser

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Die biologischen Haushaltsabwasserbehandlungs- und Kläranlagen der NV- Art sind für die Behandlung, Reinigung und Klärung von Haushalts- oder ähnlichen Abwässern aus der Küche, dem Badezimmer, den Toiletten sowie anderen Räumlichkeiten der gleichwertigen Bestimmung konzipiert. 

In die Kläranlage dürfen nicht gelangen:

  • Oberflächenabfluss (von Dächern, Höfen u.ä.);
  • Abwässer aus den Garagen und anderen Räumlichkeiten für den nicht alltäglichen Gebrauch;
  • Wasser aus den Bädern oder anderen Wasserbehältern und -becken, die größer als 1m3 sind;
  • chemische Stoffe, deren Gelangen in die Kanalisationssysteme gemäß deren Gebrauchsbestimmung nicht vorgesehen ist (Erdölprodukte, Agrochemie u.ä.);
  • Wasser nach der Regeneration von Wasserenthärtungs-/ Wasserenteisungsfiltern;
  • chemische Mittel für den alltäglichen Gebrauch im Haushalt (Wasch-, Bleich-, Weich-, Entfettungsmittel) sind nach den Herstellerempfehlungen zu gebrauchen.
Vorteile der Anlage: 
- die Anlagen werden diverser Leistungsfähigkeit hergestellt;
- Hochleistungs- Klärung, werden 95-98 % Verschmutzungen und Verunreinigungen entfernt;
- keine beweglichen Innenteile, die gewartet oder ausgetauscht werden müssen;
- dauerhaft haltbare leichte glasfaserverstärkte Plastkonstruktion, (einwandfrei zum Transport); 
- ruhiger und geruchsloser Betrieb;
- geklärtes Abflusswasser ist klar und geruchlos;
- minimaler Stromverbrauch;
- keine zusätzliche Filteranlage notwendig;
- einfache Wartung und Verfahrensautomatisierung;
- nicht komplizierte Montage. 
Technische Information

Die NV- Abwasserbehandlungs- und Kläranlagen sind von drei Ausführungen:

  • NV- a - Haushaltsabwasserbehandlungs- und Kläranlage, wenn der Überschussschlamm mit dem Fäkalienwagen abgesaugt bzw. abgezogen wird;
  • NV- m - Haushaltsabwasserbehandlungs- und Kläranlage, wenn der Überschussschlamm in die Filtrationssäcke gepumpt wird;
  • NV- t - Haushaltsabwasserbehandlungs- und Kläranlage, wenn der Überschussschlamm in den Schlammverdichter bzw. Schlammverdickungsapparat gepumpt wird.

BIOLOGISCHE ABWASSERBEHANDLUNGS- UND KLÄRANLAGE DER ART NV – A

Die Abwasserkläranlage der Art NV-A besteht aus zwei Kammern, die sich in einem Behälter befinden (Abb.1). Die Abwässer, die in die Anlage einfließen, gelangen vor allem in die innere Kammer, wo sie mit dem Aktivschlamm mittels der Luft gemischt werden. Für die Lebenserhaltung des Aktivschlammes und des inneren Rücknahmeverfahrens von zu klärenden Abwässern ist die gepresste Luft notwendig. Die Luft wird mit dem Lufterzeuger (Luftgebläse) geliefert. Die biologische Klärung ist die Reinigung mit dem Aktivschlamm, der die Tätigkeit von Mikroorganismen zugrunde liegt. Das Ziel des Prozesses ist die löslichen, Kolloid- und biogenen Stoffe aus den Abwässern in den Aktivschlamm zu verbinden und den Aktivschlamm abzuscheiden. Die die Flocken zu bildenden Mikroorganismen vermehren sich, bilden die bestimmten Gruppen, an die die Protozoen bzw. Urtierchen und die anderen Lebewesen anhaften. Von den Mikroorganismen werden die organischen Stoffe metabolisiert („gefressen” und zersetzt) sowie biologisch zersetzt. Im Belüftungsbereich erfolgt die Zersetzung von organischen Stoffen und Bildung des Aktivschlammes. Aus der Belüftungskammer gelingt die Aktivschlammmischung zur Außenkammer (zur zweiten Absetzkammer bzw. Klärapparat), wo der Aktivschlamm durch die Wirkung der Gravitationskräfte sich abtrennt und zum Unterteil der Anlage absetzt, und das abgeschiedene geklärte Wasser nach oben steigt und abfließt. Durch die Erhöhung der Masse von Mikroorganismen erhöht sch auch die Menge des Aktivschlammes. Der Überschussschlamm wird mit dem Fäkalienwagen durch die Absaugung von zwei Dritteln der Anlagenkapazität beseitigt.

Hauptbauteile:

1-Gehäuse (glasfaserverstärkte Plaste)
2- Beobachtungs- und Kontrollhaube
3- Bio-Beschickung
4- Diffusor
5- Eintritts-/ bzw. Einlassrohr
6- Abflussrohr
7- Luftversorgungsrohr
8- Luftgebläse

Zusätzlich wird vervollständigt und bestückt mit:
9- Erhöhungsring
10- Kasten für Luftgebläse
Abb.1  Biologische Kläranlage der NV-a Art
Kenndaten- Tabelle biologische Haushaltsabwasserkläranlage der NV-a Art

Technische Daten

Abb. 2 Hauptabmessungen der Anlage NV-A 


Hauptbaumaße der Anlage

Vom Hersteller werden die Änderungen von Messdaten der Anlage durch die Erhaltung der Klärleistung vorbehalten.

H* - wird nach erforderlicher Höhe abgestimmt.

Anlagenmontage

Vorbereitung des Aufstellungsortes


1. Die Montage der Anlage und von deren Funktions- und Betriebssicherheit zu sichernden Systemen ist es anhand der Bestimmungen des technischen Bau- und/oder Arbeitsprojektes auszuführen. Für die angeführten Berechnungen bei der Erstellung des technischen Bau- und Arbeitsprojektes haftet der Entwerfer.

2. Die Beobachtungs- und Kontrollhaube sollte für die ständige Überprüfung und damit das System richtig funktioniert zugänglich gemacht werden.

3. Überprüfen Sie, welchen Durchmesser das Abwasser- bzw. Kanalisationsrohr hat. Überzeugen Sie sich davon, dass ein Gefälle erhalten wird, das für die Versicherung des Selbstabflusses des Abwassers zur Anlage von notwendig ist.

4. VORBEREITUNG FÜR DIE ERDARBEITEN: machen Sie den Aufstellungsort sauber, wenigstens ein Halbmeter weiter als die Kläranlage selbst.

5. ERDARBEITEN: die Erdarbeiten werden streng nach den Bestimmungen der Norm STR 1.07.02:2005, des technischen Bau- und/oder Arbeitsprojektes und den allgemeinen Normen der Baumontage durchgeführt.

In dem Fall, wenn man bei der Durchführung von Aushubarbeiten mit den in den Projektzeichnungen nicht angegebenen Anlagen oder Versorgungsleitungen sich zusammenstoßt, müssen die Arbeiten unverzüglich eingestellt und darüber die technische Bauaufsicht auszuführende oder eine andere dazu ermächtigte Person in Kenntnis gesetzt werden. Nur nach der Einholung der Zustimmung über die Fortsetzung von Arbeiten dürfen die Arbeiten in diesem Bereich fortgesetzt werden.

Nach dem Abschluss von Erdarbeiten bis zur Projekthöhenlage wird der Grund überprüft, ob kein schwacher oder aufgeweichter Erdboden, Aushub usw. vorliegt. Solche Erdböden müssen bis zur von der die Bauaufsicht auszuführenden Person angegebenen Tiefe entfernt und mit dem geeigneten Erdboden durch dessen Verdichtung zugeschüttet werden. Es wird der Aufstellungsort bis zur im Projekt angeführten Höhenlage vorbereitet, der Erdboden verdichtet und festgestampft (Verdichtungskoeffizient vom 0,95 ÷ 0,98, Verdichtungsschicht ca. 200 - 300 mm) werden.

Montage der biologischen Abwasserkläranlage der NV – a, NV-m Art


1. Die Montage der Abwassre- Kläranlage erfolgt nach den Bestimmungen der Norm  EN 976-2.

2. Die Kläranlage wird laut dem im voraus erstellten und mit den zuständigen Behörden abgestimmten technischen Bau- und/oder Arbeitsprojekt zusammengebaut.

3. Es wird eine Grube ausgehoben, die den Abmessungen der Anlage nach der Einschätzung von Bodeneigenschaften entspricht. Das Ausheben wird beim Verbleib von 20-30 cm bis zur Projekttiefe der Grube unterbrochen. Weiter wird manuell, d.h. mit dem Spaten bzw. der Schaufel ausgehoben. Auf dieser Weise wird man erreicht, dass die Anlage mit ihrem Boden auf die nicht berührte Grubensohle sich aufstützt.

4. Vor dem Hinunterlassen der Anlage in die Grube, IST ES NOTWENDIG ZU ÜBERPRÜFEN, ob die Tiefe des Abwasserzufuhrrohres und die Höhe der Abwasseranfluss- Muffe der Kläranlage sowie die Winkel  der Anfluss- und Abflussrohre der Kläranlage übereinstimmen.

5. Die Anlage wird in die Grube mittels typischen Windwerken gesetzt. Nach dem vorsichtigen Hinunterlassen der Anlage in die Grube werden die Anlagen mit einem Nivelliergerät geebnet. 

6. Damit die Kläranlage sachgerecht funktioniert, ist es wichtig, dass die im oberen Teil der Anlage sich befindende Abwasserüberlaufschwelle horizontal ist. Dies wird durch den Wasserauflauf der im oberen Teil sich befindenden kreisförmigen Rinne (deren innere Seitenwand eine Überlaufschwelle ist) am Anfang der Montage und durch die Korrigierung der Lage der ganzen Kläranlage mit Hilfe der Wasserwaage nach dem Stand dieser Wasseroberfläche hinsichtlich der Überlaufschwelle erreicht. Damit beim Wasserauflauf bzw. beim Übergießen der Rinne mit dem Wasser es nicht heraus fließt, ist es notwendig, vorläufig die Auslaufmuffe zu schließen.

Abb. 2

7. Der Abschnitt zwischen den Rändern der Grube und der Kläranlage wird schrittweise mit dem im voraus zum Montageort zugestellten Sand zugeschüttet, der in 20-30 cm dichten Schichten durch eine gute Verdichtung deren mit Hilfe von bestimmten Arbeitsgeräten geschüttet wird. Wenn der Sand trocken ist, muss er während der Verdichtung mit Wasser befeuchtet werden.

8. Während der Montage (oder bei einem hohen Grundwasserstand) beim Zuschütten der Grube mit Sand um die Anlage herum wird auch zugleich die Anlage schrittweise mit dem Wasser gefüllt. Dies wird so ausgeführt: es wird eine 20-30 cm dicke Sandschicht in die Grube um die Anlage herum geschüttet und zugleich die Anlage 20-30 cm hoch mit dem Wasser gefüllt. Dies wird auch weiter wiederholt, beim Schütten je 20-30 cm Erdschicht um die Anlage herum und beim Füllen je 20-30 cm hoch der Anlage mit dem Wasser.

9. Der Anlagekörper wird mit Sand bis zu den Eintritts-/Abflussrohransätzen/- stutzen zugeschüttet, die nachdem mit den Eintritts-/Abflussrohren verbunden werden.

10. Nach dem Zuschütten der Anlage mit Sand bis zum oberen Teil der Anlage, setzen Sie den Deckel bzw. eine Abdeckung auf, damit bei der Ausführung von weiteren Zuschüttarbeiten der geschüttete Sand in den inneren Teil der Kläranlage nicht gelingt.

11. Wenn die Vertiefung der Anlage mehr als 1,2 m beträgt, ist es notwendig, einen zusätzlichen Erhöhungsring aufzusetzen bzw. zu legen (gegebenenfalls gehört zur Bestückung). Er wird ohne zusätzliche Befestigungen aufgesteckt und mit Silikon abgedichtet.

12. Zum Abschluss wird die ganze Anlage mit dem Erdboden bis zur Projekthöhenlage zugeschüttet (es wird empfohlen: wenn die Anlage auf der Fahrbahn aufgestellt wird; 50 – 70 mm von der Bodenoberfläche – wenn auf einem Rasen in den Wohnbauvierteln aufgestellt wird, und 200 mm, wenn die Anlage auf den unbebauten Gebieten bzw. Geländen aufgestellt wird (Punkt 450 der Norm STR 2.07.01:2003)).

Abb. 3

13. Bei einem hohen Grundwasserstand muss die Anlage an eine Eisenbeton- Unterlage verankert werden. Es sind einige Befestigungsverfahren möglich (siehe Abb. 6 a und b). Nach dem Hinunterlassen der Ankerplatte sie mit der ca. 10 - 20 cm dicken Sandschicht zu zuschütten und die Schicht zu verdichten. Nachdem ist die Anlage auf der Ankerplatte aufzustellen.

Abb. 4

Im Stahlbetonring werden zwei Öffnungen gebohrt. Ein Ende des Seils aus rostfreiem Stahl wird über die Bohröffnungen, und das andere über die Halterungen der Abwasser- Kläranlage durchgesteckt. Die beiden Seilenden werden mit den Verschraubungen verschraubt. Die Stahlbetonringe werden von der Anlage in einem Abstand gelegt, damit zwischen dem seil und der Abwasser- Kläranlage ein ca. 20-Grad-Winkel entsteht.

Abb. 5

14. Bei der Montage der Kläranlage unter der Straßenfahrbahn wird über die Anlage eine bewehrte Stahlbetonplatte eingebaut (empfohlene Fläche >150% der Oberfläche der Anlage), die die Belastung der Kläranlage durch Fahrzeuge verteilt. In jedem Einzelfall muss die Stärke der bewehrten Stahlbetonplatte unter Berücksichtigung des Gewichtes, der Bewegungsintensität von über der Anlage bewegenden oder stehenden Fahrzeugen noch bei der Projekterstellung berechnet werden. Für die Berechnungen bei der Erstellung des technischen und Arbeitsprojektes haftet der Entwerfer.

Montage des Luftgebläses, Luftzufuhrrohres und Diffusors

1. Überprüfen Sie, ob es im Lieferumfang wirklich die Ausführung des Luftgebläses, die in der Beschreibung der Kläranlage bezeichnet ist, sich befindet.

2. Das Luftgebläse kann in Hilfsraum aufgestellt bzw. eingebaut werden (in einer Garage, im Keller usw.), aber nicht weiter als im Abstand von 15 m von der Kläranlage weit weg, damit die erforderliche Sauerstoffzufuhr gesichert und den Druckverlust der Luftströmung der vermieden wird. Der Raum muss belüftet und mit Strom versorgt werden. Bei Notwendigkeit kann der Kompressor auch draußen aufgestellt werden. Dann wird er  in einem speziellen glasfaserverstärkten eingebaut, der den Verdichter gegen Regen und Staub schützt.

3. Bei der Montage des Luftgebläses draußen stellen Sie den Kasten nicht an dem Ort auf, wo das Wasser zusammenlaufen und sich ansammeln kann.

4. Bei der Montage des Luftgebläses in einem Raum stellen Sie es so auf, damit es nicht an der Wand oder einer anderen Stütze anliegt. 

5. Bei der Einrichtung und Montage des Luftzufuhrrohres ist es wichtig, das Zufuhrrohr so lang vorzusehen, damit man mit ihm einwandfrei die scharfen Winkel oder die Stellen, wo es zu viel belastet werden konnte, umleiten kann. Um die Druckverluste der Luftströmung zu vermeiden, ist so viel wie möglich die Anzahl der Rohrgelenke herabzusetzen, damit die Luft mit einem gleichmäßigen Gefälle zur Seite der Anlage strömt.

Das Luftzufuhrrohr sollte auf einer festen Unterlage verlegt werden, z.B. auf der Oberfläche eines nicht berührten Erdbodens in der Rinne. Schütten Sie es vorsichtig mit dem Aushub zu, damit das Rohr nicht beschädigt wird.

Service
Ihre Kläranlage brauch eine ständige und reguläre Wartung und Instandhaltung!


Mit den von der Traidenis hergestellten Abwasser- Kläranlagen werden die Abwässer effektiv mit Hilfe von aeroben Mikroben, die die organischen Verunreinigungen zersetzen und abbauen, gereinigt. Im Falle der sachgerechten Wartung und Instandhaltung von Anlagen werden die Häufigkeit und der Selbstpreis der Wartung herabgesetzt. 
Den Betrieb und die Wartung der Abwasser- Kläranlage führt das geschulte Bedienungspersonal durch. Das Bedienungspersonal ist verpflichtet, durchzuführen: 

  1. Tägliche Überprüfungen:
    -  ob das Luftgebläse mit Strom versorgt wird. Zulässige Stromunterbrechung bis 10 Stunden lang; 
    -  ob der erhöhte Lärm oder Vibration nicht entstanden ist;
  2. Wöchentliche Überprüfungen: 
    -  ob in der Anlage das Geruch nicht entstanden ist, welche Farbe die Abwässer haben, ob große Menge Schaum nicht entstanden ist, ob in der Anlage die Überschussmengen Fett oder biologisch unabbaubare Teilchen  nicht entstanden sind. Wenn es nötig ist, reinigen Sie diese Anhäufungen. Es ist empfehlenswert auch zu überprüfen, wie der Schlamm und das Abflusswasser aussehen. Dazu nehmen Sie eine kleine Menge Abflusswasser auf und beobachten Sie den Schlamm:  welche Farbe und welchen Geruch er hat. Der Schlamm in der Belüftungssektion (dort, wo ein intensives Zusammenmischen des Abwassers erfolgt) muss braune Farbe aufweisen, sollte sich schnell absetzen; aus der Kläranlage muss ein klares und geruchloses Wasser austreten. Wenn der Schlamm eine gräuliche  Farbe aufweist, setzen sich die Teilchen langsam ab und aus der Kläranlage ein unklares Wasser eines unangenehmen Geruchs austritt – zeugt dies alles davon, dass der Schlamm schwach und seine Funktion unbefriedigend ist (siehe Kontrolltabellen). 
    -  die Schlammkonzentration in der Anlage. Nehmen Sie in ein transparentes Gefäß die Wasser- und Schlammmischung aus der Belüftungssektion auf und warten Sie 20 –30 Min. ab, bis sie klar wird. Das Volumen des sich abgesetzten Schlammes muss ca. 30 – 50 % des Gesamtvolumens des Gefäßes betragen. Beim Vorhandensein eines größeren Volumens des sich abgesetzten Schlammes ist den Betriebsmodus des Luftdruckförderers nachzustellen. 
    -  visuelle Überprüfung des Belüftungssystems (ob ein intensives Zusammenmischen mit dem Aktivschlamm erfolgt). 
  3. Monatliche Überprüfungen: 
    - Überprüfen Sie, ob die Filter des Luftgebläses sauber sind, wenn nötig, reinigen oder tauschen Sie sie aus (BEMERKUNG: ausführliche Wartung des Luftgebläses nehmen Sie nach den vom Lieferant angeführten Betriebregeln vor); 
    - Überprüfen Sie, ob die Luft an den Verbindungsstellen und am Luftzufuhrrohr nicht austritt; 
    - Überprüfen Sie die Schlammmenge im Schlammeindicker. Beim Vorhandensein der Schlammmenge (Volumen) mehr als 2/3 des Gesamtvolumens, ist es den angesammelten Überschussschlamm durch Absaugung zu beseitigen. 
  4. Einmalige Kontrolle im Jahresviertel: 
    -  Kontrollieren Sie die Effizienz der Anlagenleistung, d.h. führen Sie die Kontrolluntersuchungen von geklärten und zu klärenden Abwässern aus; 
    -  Überwachen Sie die Menge des Überschussschlammes in der Belüftungskammer (die Absaughäufigkeit aus der Anlage hängt von der tatsächlichen Belastung mit Verunreinigungen ab, aber nicht seltener als 1- Mal im Jahr. Die Absaugnotwendigkeit wird wie folgt festgestellt: nehmen Sie in ein transparentes Gefäß Wasser- und Schlammmischung aus der Belüftungssektion auf und warten Sie 20 –30 min. ab, bis sie klar wird. Das Volumen des sich abgesetzten Schlammes muss ca. 30 – 50 % des Gesamtvolumens des Gefäßes betragen. Beim Vorhandensein des Schlammvolumens in der Anlage mehr als 60 – 70 % ist es der Überschussschlamm zu entfernen (die Absaugung ist am besten im Frühjahr oder Herbst vorzunehmen).
  5. Einmal jährlich: 
    -  Überprüfen Sie, ob das Luftzufuhrrohr und die Verbindungen dich sind; 
    -  präventive Überprüfung der Einzelteile der Anlage;
  6. Jedes 2 Jahr muss der Betrieb und die Funktion des Belüftungsgerätes/ Luftbeimischers zu überprüft und bei Notwendigkeit die Membrane ausgetauscht werden. Zugleich muss auch der Zustand der Bio- Beschickung überprüft werden, im Bedarfsfall wird sie durchgespült.
  7. Der Auftraggeber oder die Bedienperson ist verpflichtet, das Betriebsheft der Anlage zu führen und die Arbeiten in die Liste der ausgeführten Arbeiten einzutragen.
  8. Im Falle der Störungen oder anderen Defekte der Systemelemente nehmen Sie sofort mit den Vertretern der Traidenis Kontakt auf. Unsere Fachkräfte werden sachgerecht alle Probleme lösen und weiteren einwandfreien Betrieb der Anlage gewährleisten.
  9. Nach der Wartung der Anlage vergewissern Sie sich, dass die Abdeckung der Kläranlage sachgemäß geschlossen ist. 

Während des Betriebs der Abwasser- Kläranlage vermeiden Sie:

  1. In die Kläranlage dürfen die biologisch nicht abbaubaren Elemente: Papier-, Wickel-, Taschentücher, Gummis oder Erzeugnisse aus dem Kunststoff gelingen.
  2. In die Kläranlage sollten die großen Fettmengen nicht gelingen.
  3. Es ist untersagt, die Haushaltschemie in größeren Mengen als in den Bedienungsanleitungen angegeben zu gebrauchen. Die normalen Waschmittel-, Reinigungsmittel- und anderen Mengen der Chemikalien, die im Haushalt gebraucht werden, wird durch die Abwasser- Kläranlage einwandfrei akzeptiert. 
  4. In die Kläranlage dürfen die Oberflächen- und Regenabwasser (von Dächern, Höfen u.ä.) gelingen. 
  5. In die Anlage dürfen nicht die Stoffe gelingen, die zur Benutzung nach der Bestimmung der Anlage nicht vorgesehen sind (Erdölprodukte, Agrochemie u.ä.).
  6. Es ist notwendig, die Anlage gegen das eventuelle Gelingen des Grundwassers in die Anlage zu schützen. Das Wasser sollte nicht sich um die Anlage herum stauen.
  7. Wir empfehlen, die Instandsetzung der Anlage selbständig und den Austausch bzw. Erneuerung von Ersatzteilen nach eigenem Ermessen nicht vorzunehmen.
ACHTUNG!
  1. In die Kläranlage darf nicht das Spülwasser aus den Filtern, die für die Enthärtung und Verbesserung des Trinkwassers bestimmt sind, gelingen! Es darf auch nicht das Abwasser nach den Zerkleinerern und Mühlanlagen der Lebensmittelabfälle in die Kläranlage gelingen!
  2. Auch darf nicht der Kläranlage das Wasser aus den Badeanstalten und Wasserbecken zugeführt werden!

ANLEITUNG ZUR ÜBERSCHUSSSCHLAMMBESEITIGUNG


Während des Anlagenbetriebs ist es notwendig, einmal pro Monat die Kontrolle der Schlammkonzentration in der Anlage (im Belüftungsteil) durchzuführen. Nehmen Sie das Wasser und die Schlammmischung aus der Belüftungssektion in ein transparentes Gefäß auf und warten Sie 20 -30 Min. ab, bis es klar wird. Das Volumen des abgesetzten sollte circa 30 – 50 % des Gesamtvolumens des Gefäßes betragen. Beim Vorhandensein des größeren Volumens des sich abgesetzten Schlammes ist es, den Schlamm zu beseitigen. Die Beseitigung des Überschussschlammes hängt von der Modifikation der biologischen Abwasser- Kläranlage der NV Art ab.


BIOLOGISCHE ABWASSER- KLÄRANLAGE DER NV – A ART 

  1. Der Überschussschlamm kann auch mit Hilfe des Fäkalienwagens direkt aus der Belüftungskammer beseitigt werden. In diesem Fall schalten Sie vor allem das Luftgebläse ab und warten ca. 30 Min. ab, bis der Schlamm am Boden der Anlage sich absetzt.
  2. Trennen Sie dann das Luftzufuhrrohr ab und ziehen Sie sie aus der Anlage heraus.
  3. Lassen Sie vorsichtig in den inneren Teil der Anlage den ausziehbaren Schlauch hinein und saugen Sie alles aus der Anlage ab. Nach der Absaugung braucht man nicht mehr die Anlage zusätzlich mit dem Aktivschlamm zu befüllen. Für die Inbetriebnahme der Anlage nach der Absaugung reicht der Aktivschlamm, der  an der Bio- Beschickung angehaftet ist, aus. 
  4. Schließen Sie wieder das Luftzufuhrrohr an und befüllen Sie die Anlage mit Wasser. DIES MUSS AN DEMSELBEN TAG ERFOLGEN. Anders kann der Schlamm zu faulen beginnen.
  5. Nach dem Zusammenbau bzw. der Verbindung des Luftzufuhrrohres und der Abdeckung der Anlage mit der Haube, schalten Sie das Luftgebläse ein.
  6. Überprüfen Sie, ob das Abwasser in der Belüftungskammer gemischt wird.
  7. Am nächsten Tag nach der Reinigung der Anlage überprüfen Sie, ob kein Geruch, Schaum entstanden ist, wie der Schlamm aussieht.

BIOLOGISCHE ABWASSER- KLÄRANLAGE DER NV-M ART MIT FILTRATIONSSÄCKEN

  1. Während des Anlagenbetriebs wird der Überschussschlamm in die in der Anlage vorhandenen Säcke entfernt bzw. beseitigt. Die Beseitigung erfolgt so: 
    1.1. das Luftgebläse wird abgeschaltet, die Luftklappe, durch die die Luft dem Belüfter/ Luftbeimischer zugeführt wird, geschlossen; man wird ca. 15 – 20 Min. abgewartet, damit am unteren Teil der Anlage der Schlamm absetzt; es wird die Luftklappe geöffnet, durch die das Luftgebläse mit dem Druckluftförderer verbunden ist, und dann das Luftgebläse eingeschaltet; 
    2.2. Die voraussichtliche Beseitigungsdauer des Überschussschlammes beträgt 1 - 1,5 Min. bis der Sack abgefüllt wird. Nach der Beseitigung des Überschussschlammes wird die Luftklappe, durch die die Luft zum Druckluftförderer zugeführt wird, geschlossen, wieder die Luftklappe, durch die die Luft zum Belüftungssystem zugeführt wird, geöffnet. Die Luft wird wieder zum Belüfter/ Luftbeimischer geliefert. Die Anlage wird in den Betriebszustand zurückgeführt. 
    2.3. Wenn die Menge des eingedickten Schlammes im Sack ca. 2/3 des Gesamtvolumens des Sackes erreicht, muss der Sack ausgezogen werden und durch einen neuen getauscht. Der in die Säcke gesammelte Schlamm wird mit dem Ätzkalk behandelt (0,5kg Trockenkalk in einen Sack). Nachdem darf als ein Haushaltsabfall entsorgt werden. 
  2. Überprüfen Sie, ob das Abwasser in der Belüftungskammer gemischt wird.
  3. Am nächsten Tag nach der Reinigung der Anlage überprüfen Sie, ob kein Geruch, Schaum entstanden sind, wie der Schlamm aussieht.

BIOLOGISCHE ABWASSER- KLÄRANLAGE DER ART NV-T MIT DEM SCHLAMMEINDICKER 

  1. Der Überschussschlamm wird aus der Anlage während deren Betriebs mittels Druckluftförderers zum nebenstehenden Schlammeindicker durch manuelle Umschaltung von Luftströmführungsklappen beseitigt. Der in dem Schlammeindicker angesammelte Schlamm wird mit dem Fäkalienwagen nach dem Bedarf beseitigt.
  2. Es wird das Luftgebläse abgeschaltet, die Luftklappe geschlossen, durch die die Luft zum Belüfter/ Luftbeimischer geführt wird; dann wird man 15 – 20 Min. dafür abgewartet, damit am unteren Teil der Anlage der Schlamm absetzt; dann wird die Luftklappe geöffnet, durch die das Luftgebläse mit dem Druckluftförderer verbunden ist, und dann das Luftgebläse eingeschaltet.
  3. Die voraussichtliche Beseitigungsdauer des Überschussschlammes beträgt 3 Min. Nach der Beseitigung des Überschussschlammes wird die Luftklappe, durch die die Luft zum Druckluftförderer zugeführt wird, geschlossen, und wieder die Luftklappe, durch die die Luft zum Belüftungssystem zugeführt wird, geöffnet. Die Luft wird wieder zum Belüfter/ Luftbeimischer geliefert. Die Anlage wird in den Betriebszustand zurückgeführt. Nach dem 10 Min. langen Betrieb der Anlage ist es wiederholt die Schlammkonzentration zu prüfen. Wenn die Konzentration höher als 40% beträgt, ist es den Vorgang zu wiederholen. 
  4. Der in dem Schlammeindicker eingedickte Überschussschlamm wird einmal in drei Jahren mit dem Fäkalienwagen abgesaugt und beseitigt. Bei der Beseitigung des eingedickten Schlammes werden die beiden Eindicker- Sektionen abgesaugt.   
  5. Nach der Schlammbeseitigung überprüfen Sie, ob die Abwassermischung in der Belüftungskammer funktioniert.
  6. Am nächsten Tag nach der Reinigung der Anlage überprüfen Sie, ob kein Geruch, Schaum entstanden sind, wie der Schlamm aussieht. 

Inbetriebnahme- und Einstellungsarbeiten

  1. Die Inbetriebnahme- Einstellungsarbeiten der Anlage werden dann begonnen, wenn die Anlagen für die Benutzung  geeignet anerkannt werden und eine Genehmigung für den Ablass der Abwässer in die Umwelt ordnungsgemäß eingeholt wird (Verfahrensordnung zur Anwendung von Abwasser- Kläranlagen D1-412 vom 11. September 2006).
  2. Die Dauer von Inbetriebnahme- Einstellungsarbeiten der Anlagen beträgt 3 Monate vom Moment der Anerkennung der Anlagen für die Benutzung als geeignet und bei den Temperaturen nicht unter +100C am Tag und nicht unter 00C in der Nacht.  
  3. Es wird die Übereinstimmung die Ist- Menge des Abwassers und der Verunreinigungen an die Projektmengen überprüft.
  4. Es wird das Belüftungssystem der Anlage ausprobiert.
  5. Die Anlage wird mit der Schlamm- Kontagium durch die Aktivschlamm- beförderung oder durch die Abfüllung der Anlage mit lebendigem Frischwasser (aus einem Bach, Teich) befüllt und der Aktivschlamm wachsen gelassen.
  6. Nach dem Erreichen der Schlammkonzentration in der Anlage ≥20% werden die Proben des geklärten Abflusswassers für die Feststellung der Qualität genommen.
  7. Die Bedienperson der Anlage wird mit den Hauptbetriebsregeln der Anlage vertraut gemacht.
  8. Es wird der Bericht über die Inbetriebnahme- und Einstellungsarbeiten erstellt.
  9. Während der Ausführung von Inbetriebnahme- und Einstellungsarbeiten der Klärungsgrad bis 50% von der ursprünglichen Verunreinigung des anfliessenden Abwassers gemäß BSB5 erreicht. In diesem Fall bei der Höchstverunreinigung des ursprünglichen Abwassers bis 330 mg/l die Verunreinigung des geklärten Abwassers während der Ausführung von Inbetriebnahme- und Einstellungsarbeiten gemäß BSB5 darf bis 165 mg/l betragen. 

Service

  1. Von der Traidenis wird die 10-Jahre-Garantie für den unterirdischen Teil des Gehäuses bzw. Körpers der Anlage erteilt. Die Garantie für die elektrische Ausrüstung wird nach dem vom Hersteller ausgestellten technischen Datenblatt der Anlage angegeben. Die Garantie gilt nur beim Betrieb und bei der Wartung sowie Instandhaltung der Anlage unter Einhaltung der von der Traidenis zur Verfügung gestellten Anlagenbedienungs- und Wartungsanleitung. 
  2. Die Garantie wird nur für die Produktion der Traidenis erteilt und die Kosten, die mit den Störungen von Abwasserrohren/Sammelbehältern, des Verteilsystems des Einzelhauses/ Büros verbunden sind, werden durch die Garantieleistungen nicht ersetzt.
  3. Traidenis haftet für die Störungen der Kläranlage nicht, die entstehen werden, wenn aus irgendwelchen Gründen die Wartung und Instandhaltung der Anlage eingestellt wurde.   
  4. Traidenis schlägt hiermit vor, den Wartungsvertrag zu unterzeichnen, gemäß dem gegen die entsprechende Gebühr von unseren Kundenservice- Vertretern regelmäßig  (2-mal jährlich) die Anlage überprüft und bei der Entstehung von Problemen die Störungen behoben werden. Bezüglich des Wartungsvertrages wenden Sie sich bitt an unsere Handelsvertreter.

ACHTUNG! DURCH DIE GARANTIELEISTUNGEN WERDEN DIE ANRUF-, REISE-, ARBEITS- UND MATERIALIENKOSTEN IN DEN FÄLLEN NICHT ÜBERNOMMEN, WENN:

  1. die Störungen und Defekte, die auf Grund der Fahrlässigkeit des Anlagenbesitzers oder der rechtzeitig nicht durchgeführten Wartungs- bzw. Instandhaltungsarbeiten der Anlage entstanden sind.
  2. wenn die Instandsetzung der Anlage oder Austausch bzw. Erneuerung von Ersatzteilen selbständig oder dies nicht vom ermächtigten Vertreter der Traidenis ausgeführt wurde.
  3. wenn die Ersatzteile der Anlage nicht durch die Originalteile erneuert wurden. 
  4. wegen der Infiltration, Undichtigkeit oder unsachgemäßen Montage in die Anlage das Fremdwasser gelangt ist.
  5. wenn wegen der Fahrlässigkeit das Luftgebläse mit Strom nicht versorgt oder auf Grund des unsachgemäßen elektrischen Anschluss gestört wurde.
  6. wenn in die Anlage große Mengen Fett, biologisch nicht abbaubaren Stoffe oder Chemikalien, Farbstoffe oder jegliche andere Nichthaushalts- Abwasser gelangt sind.
  7. wenn in die Anlage plötzlich einmalig oder ständig erheblich größere Abwassermengen, als für eine konkrete Anlage berechnet ist, gelangt sind.
  8. Wenn unsere Empfehlungen zur Anlagenmontage, Wartung und Instandhaltung nicht eingehalten wurde.
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