Biologische Haushaltswabwasserbehandlungs- und Kläranlagen der HNV- art in Ansiedlungen und Neubauvierteln

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Die Haushaltsabwasserbehandlungs- und Kläranlagen der HNV- Art in Ansiedlungen und Neubauvierteln sind für die Klärung von Haus- und ähnlichen Abwässern aus der Küche, dem Badezimmer, den Toiletten sowie Räumlichkeiten ähnlcher Bestimmung konzipiert.

In die Kläranlage dürfen nicht gelingen:

  • Oberflächenabwässer (von Dächern, Höfen u.ä.);
  • Abwasser, das aus den Garagen und anderen Räumlichkeiten für den nicht alltäglichen Gebrauch austritt;
  • Wasser aus den Bädern oder anderen Wasserbehältern und -becken, die größer als 1m3 sind;
  • chemische Stoffe, deren Gelangen in die Abwasser- und Kanalisationssysteme gemäß ihrer Gebrauchsbestimmung nicht vorgesehen ist (Erdölprodukte, Agrochemie u.ä.);
  • Wasser nach der Regeneration von Wasserenthärtungs-/Wasserenteisungsfiltern;
  • chemische Mittel für den alltäglichen Gebrauch im Haushalt (Wasch-, Bleich-, Weich-, Entfettungsmittel) sind nach den Herstellerempfehlungen zu gebrauchen.

1.    Gittersieb manuelle Reinigung
2.    Sandfang
3.    Stromsammel-/-verteilschacht
4.    Abwasser- Kläranlage der HNV- Art
5.    Schlammeindicker
6.    Volumenstrom/ Ergiebigkeits- Messschacht
7.    Luftgebläse

Funktionsschema der biologischen Abwasserbehandlungs- und Kläranlage einer Ansiedlung 

Vorteile der Anlagen:

  • werden ähnlicher Leistungsfähigkeit gefertigt;
  • hoher Klärgrad (bis 98 % von Verunreinigungen);
  • es sind keine beweglichen Teile vorhanden, die zu warten oder auszutauschen bzw. zu erneuern sind;
  • haltbare und leichte glasfaserverstärkte Bauart (einwandfreie für den Transport);
  • kleindimensionierte Produkte geschlossener Art;
  • leiser und geruchloser Betrieb;
  • das geklärte Abwasser ist klar und geruchlos;
  • Stromverbrauch geringstmöglich;
  • Einfache Vorgangsbedienung und -automatisierung;
  • mögliche nicht nur unterirdische Montage (wenn dies die bestimmten Tiefbauanlagen hindern), aber auch nach dem Aufschütten eines speziellen Damms über Grund.
BEMERKUNG

Das Funktionsverfahren, der Aufstellort, die Betriebs- und Bedienungsanleitungen der Anlagen werden jedes Mal gesondert gewählt.  

Technische Information

ANLAGEN DER HNV-P ART

FUNKTIONSPRINZIP DER KLÄRANLAGEN DER HNV – P ART


Die Anlage der Ausführungsform HNV-P besteht aus dem ersten Absetzbecken, aeroben Reaktionsbehälter, zweiten Absetzbecken (mit dem dünnschichtigen Modul) in einem Behälter. Vor der Anlage der Ausführungsform HNV-P wird gewöhnlich ein Gittersieb (oder Zerkleinerungspumpe) und ein Sandfang eingebaut.
Das zugeführte Abwasser gelangt in das erste Absetzbecken. Im ersten Absetzbecken wird das Abwasser für 2 Stunden gehalten. Mittels der Luftpumpe wird der im Absetzbecken abgesetzter Schlamm ständig zum separat einzubauenden Schlammregeölgerät abgeführt. Nach dem Absetzbecken gelangt das Abwasser in den aeroben Reaktionsbehälter mit der biologischen Aufladung. Die biologische Klärung ist die Klärung mit dem Aktivschlamm, unterstützt durch die Aktion von Mikroorganismen. Das Abwasser, das geklärt werden sollte, wird belüftet. Die die Flocken zu bildenden Bakterien (Mikroorganismen) vermehren sich, bilden die bestimmten Gruppen, an die die Protozoen bzw. Urtierchen und die anderen Lebewesen anhaften. Von den Mikroorganismen werden die organischen und verunreinigenden Stoffe metabolisiert („gefressen” und zersetzt) sowie biologisch zersetzt. Im Belüftungsbereich erfolgt die Zersetzung von organischen Stoffen und Bildung des Aktivschlammes. Es ist eine ständige Zugabe des aufgelösten Sauerstoffes notwendig. Das Ziel des Vorganges liegt in der Verbindung von löslichen, Kolloid- und biogenen Stoffe aus den Abwässern in einen Aktivschlamm und der Abtrennung des Aktivschlammes. Der Vorgang des Aktivschlammes ist vom Wesen her ein lebendes System, deshalb muss man auch dementsprechend sich verhalten. Um die bestimmten erforderlichen Mikroorganismen erhalten zu können, ist es notwendig, sie sachgemäß „zu ernähren, zu züchten und zu vermehren”. Die plötzlichen Veränderungen von Ablauf- und Betriebsverhältnissen können einen Schock verursachen. Deshalb wird eine biologische Beschickung verwendet, an der die Mikroorganismen anhaften, die durch die ungleichmäßigen Abwasser- Strömungen nicht hinausgetragen werden können. Der Überschussschlamm aus dem aeroben Reaktionsbehälter wird mit der Luftpumpe zum ersten Absetzbecken entfernt. Die Abwasser- und Schlammmischung gelangt nach dem aeroben Reaktionsbehälter zum zweiten Absetzbecken mit dem dünnschichtigen Modul, aus dem die Klärung bzw. der abgesetzte Schlamm mit der Luftpumpe zum aeroben Reaktionsbehälter zurückgeführt, und das geklärte Abwasser aus der Anlage ausfließt.

Funktionsschemen von Abwasser- Kläranlagen der HNV – P Art
Option I 

Leistungsfähigkeit der Abwasser- Kläranlage der HNV – P Art beträgt von 5m3/p bis 24 m3/p (in einem Gehäuse)

Verfahrenstechnische Daten

Option II

Leistungsfähigkeit der Abwasser- Kläranlage der HNV – P Art beträgt von 25m3/p bis 55 m3/p (durch das zweite Absetzbecken wird das Gehäuse abgetrennt)

Verfahrenstechnische Daten

ANLAGEN DER HNV-N ART

Die Anlage der Ausführungsform HNV-N besteht aus der Anoxiekammer, dem verlängerten Belüftungstank und zweiten Absetzbecken in einem Behälter. Vor der Anlage der Ausführungsform HNV-N ist ein Gittersieb (Zerkleinerungspumpe), einen Sandfang, Abwasserfaulraum und gegebenenfalls auch einen Fettfang einzubauen.

In der ersten Kammer dieser Anlage werden die Anoxiebedingungen der aerobischen Klärung (für die biologischen Vorgänge wird der Nitratsauerstoff genutzt) erhalten, das heißt das eintretende Abwasser wird mit der Mischung des nitrifizierten Schlamms, die aus der Belüftungskammer zugegeben wird, gemischt. In der Anoxiekammer wird aus dem Abwasser der Nitratstickstoff beseitigt, und das Absetzen verbessert sich (der Schlammindex sowie die Gefahr der Denitrifikation im zweiten Absetzbecken werden herabgesetzt). Nach der Anoxiekammer trifft das Abwasser auf die verlängerte Belüftungskammer (aeroben Reaktionsbehälter), in dem das Abwasser belüftet und der weitere aerobische Klärvorgang des Abwassers sowie die Oxidierung des Überschussstickstoffes bis Nitrate fortgesetzt wird. Die Abwasser- Schlammmischung trifft nach dem Belüftungsbecken auf das zweite Absetzbecken, wo der abgetrennte Aktivschlamm in den Anoxiebereich zurückkehrt, und das geklärte Abwasser aus der Anlage sich entfernt. Der aktive Überschussschlamm wird aus der Anlage periodisch beseitigt, wenn seine Konzentration im Belüftungsbecken die maximal zulässige Konzentration erreicht.

In den Anlagen der Ausführungsform HNV-N wird die höchste Leistungsfähigkeit und Effizienz der Abwasserklärung erreicht. Sie sind auch beim Betrieb am wenigstens anspruchsvoll, bei der Abwasserklärung entsteht kein Grünschlamm, laufen keine anaerobische Vorgänge, deshalb entsteht auch keine unangenehmer Geruch, es wird voll stabilisierter Schlamm beseitigt, auf Grund von sehr kleinen Schlammbelastungen sind die Überschussschlammengen kleiner als von den Anlagen der anderen HNV- Ausführungen. 

Funktionsschemen der Abwasser- Kläranlagen der HNV – N Art
Option I

Leistungsfähigkeit der Abwasser- Kläranlage der HNV – N Art beträgt von 5m3/p bis 24 m3/p (in einem Gehäuse)

Verfahrenstechnische Daten

Option II

Leistungsfähigkeit der Abwasser- Kläranlage der HNV – N Art beträgt von 25m3/p bis 55 m3/p (das zweite Absetzbecken befindet sich in einem Einzelgehäuse)

Verfahrenstechnische Daten

Anlagenmontage

Die Montage von Anlagen- und ihre Funktionalität zu sichernden Systemen ist anhand des technischen und/oder Arbeitsprojektes des Bauwerkes auszuführen.


Vorbereitung des Aufstellortes

Wir empfehlen:


1.    Der Aufstellort der Anlage muss so gewählt werden, damit er mit dem Oberflächenwasser nicht überflutet wird.
2.    Die Beobachtungs- und Kontrollhaube sollte für die ständige Überprüfung und damit das System richtig funktioniert zugänglich gemacht werden.
3.    Überprüfen Sie, welchen Durchmesser das Abwasser- bzw. Kanalisationsrohr hat. Überzeugen Sie sich davon, dass ein Gefälle erhalten wird, das für die Versicherung des Selbstabflusses des Abwassers zur Anlage von notwendig ist.
4.    VORBEREITUNG FÜR DIE ERDARBEITEN: machen Sie den Aufstellort sauber, wenigstens ein Halbmeter weiter, als die Kläranlage selbst ist.
5.    ERDARBEITEN: die Erdarbeiten werden streng nach den Bestimmungen der Norm STR 1.07.02:2005, des technischen Bau- und/oder Arbeitsprojektes und den allgemeinen Normen der Baumontage durchgeführt.
In dem Fall, wenn man bei der Durchführung von Aushubarbeiten mit den in den Projektzeichnungen nicht angegebenen Anlagen oder Versorgungsleitungen sich zusammenstoßt, müssen die Arbeiten unverzüglich eingestellt und darüber die technische Bauaufsicht auszuführende oder eine andere dazu ermächtigte Person in Kenntnis gesetzt werden. Nur nach der Einholung der Zustimmung über die Fortsetzung von Arbeiten dürfen die Arbeiten in diesem Bereich fortgesetzt werden.
Nach dem Abschluss von Erdarbeiten bis zur Projekthöhenlage wird der Grund überprüft, ob kein schwacher oder aufgeweichter Erdboden, Aushub usw. vorliegt. Solche Erdböden müssen bis zur von der die Bauaufsicht auszuführenden Person angegebenen Tiefe entfernt und mit dem geeigneten Erdboden durch dessen Verdichtung zugeschüttet werden. Es wird der Aufstellort bis zur im Projekt angeführten Höhenlage vorbereitet, der Erdboden verdichtet und festgestampft (Verdichtungskoeffizient 0,95 ÷ 0,98, Verdichtungsschicht ca. 200 - 300 mm) werden.


Anlagenmontage


Die Kläranlage ist gemäß der im voraus erstellten und mit den entsprechenden Behörden abgestimmten Projekt zusammenzubauen.

ACHTUNG: Die Anlagenmontage verlangt eine besondere Aufmerksamkeit, weil davon ihre weitere Funktionalität abhängt.
Wir empfehlen:
1.    Die Montage der Abwasser- Kläranlage erfolgt nach den Bestimmungen der Norm  EN 976-2.
2.    Das Ausheben wird beim Verbleib von 20-30 cm bis zur Projekttiefe der Grube unterbrochen. Weiter wird manuell, d.h. mit dem Spaten bzw. der Schaufel ausgehoben. Auf dieser Weise wird man erreicht, dass die Anlage mit ihrem Boden auf die nicht berührte Grubensohle sich aufstützt.
3.    Vor dem Hinunterlassen der Anlage in die Grube, IST ES NOTWENDIG ZU ÜBERPRÜFEN, ob die Muffendurchmesser der Anlage mit den Rohrdurchmessern des Abwassereintritts und des Abflusses des geklärten Abwassers  übereinstimmen.  Überprüfen Sie auch, ob die Tiefe des Abwasserzufuhrrohres und die Höhe der Abwassereintritts- Muffe der Kläranlage sowie die Winkel  der Eintritts- bzw. Einfall- und Abflussrohre der Kläranlage übereinstimmen.
4.    Die Anlage wird in die Baugrube mittels typischen Windwerken gesetzt. Nach dem vorsichtigen Hinunterlassen der Anlage in die Grube werden die Anlagen mit einem Nivelliergerät geebnet.
5.    Der Abschnitt zwischen den Rändern der Grube und der Kläranlage wird schrittweise mit dem im voraus zum Montageort zugestellten Sand zugeschüttet, der in 20-30 cm dichten Schichten durch eine gute Verdichtung deren mit Hilfe von bestimmten Arbeitsgeräten geschüttet wird. Wenn der Sand trocken ist, muss er während der Verdichtung mit Wasser befeuchtet werden.
6.    Während der Montage (oder bei einem hohen Grundwasserstand) beim Zuschütten der Grube mit Sand um die Anlage herum wird die Anlage auch zugleich schrittweise mit dem Wasser gefüllt. Dies wird so ausgeführt: es wird eine 20-30 cm dicke Sandschicht in die Grube um die Anlage herum geschüttet und zugleich die Anlage 20-30 cm hoch mit dem Wasser gefüllt. Dies wird auch weiter wiederholt, beim Schütten je 20-30 cm Erdschicht um die Anlage herum und beim Füllen je 20-30 cm hoch der Anlage mit dem Wasser.
7.    Nach dem Zuschütten der Anlage mit Sand bis zum oberen Teil der Anlage, setzen Sie den Deckel bzw. eine Abdeckung auf, damit bei der Ausführung von weiteren Zuschüttarbeiten der geschüttete Sand in den inneren Teil der Kläranlage nicht gelangt.
8.    Mit dem Sand wird so hoch geschüttet, damit die Beobachtungs- und Kontrollabdeckung der Anlage auf gleicher Höhe mit dem Straßen- oder Fußwegbelag sich befindet, wenn de Anlage auf der Fahrbahn aufgestellt wird; 50 – 70 mm über der Bodenoberfläche, wenn sie auf dem Rasen in Wohnhbauvierteln, und 200 mm, wenn die Anlage auf den unbebauten Gebieten bzw. Geländen aufgestellt wird (Punkt 450 der Norm STR 2.07.01:2003 450).
9.    Bei der Montage der Kläranlage unter der Straßenfahrbahn wird über die Anlage eine 200 mm dicke bewehrte Stahlbetonplatte eingebaut, die die Belastung der Kläranlage durch Fahrzeuge verteilt.
10.    Bei einem hohen Grundwasserstand muss die Anlage an die Betonblöcke mit einem Stahl- bzw. Eisenbetonstreifen verankert werden. 

Montage des Luftgebläses, Luftzufuhrrohres und Diffusors

1.    Überprüfen Sie, ob es im Lieferumfang wirklich die Ausführung des Luftgebläses, die in der Beschreibung der Kläranlage bezeichnet ist, sich befindet.
2.    Das Luftgebläse kann in Hilfsraum aufgestellt bzw. eingebaut werden, aber nicht weiter als im Abstand von 15 m von der Kläranlage weit weg, damit die erforderliche Sauerstoffzufuhr gesichert und den Druckverlust der Luftströmung der vermieden wird. Der Raum muss belüftet und mit Strom versorgt werden. Bei Notwendigkeit kann der Kompressor auch draußen aufgestellt werden. Dann wird er  in einem speziellen glasfaserverstärkten eingebaut, der den Verdichter gegen Regen und Staub schützt.
3.    Bei der Montage des Luftgebläses draußen stellen Sie den Kasten nicht an dem Ort auf, wo das Wasser zusammenlaufen und sich ansammeln kann.
4.    Bei der Montage des Luftgebläses in einem Raum stellen Sie es so auf, damit es nicht an der Wand oder einer anderen Stütze anliegt. 
5.    Bei der Einrichtung und Montage des Luftzufuhrrohres ist es wichtig, das Zufuhrrohr so lang vorzusehen, damit man mit ihm einwandfrei die scharfen Winkel oder die Stellen, wo es zu viel belastet werden konnte, umleiten kann. Um die Druckverluste der Luftströmung zu vermeiden, ist so viel wie möglich die Anzahl der Rohrgelenke herabzusetzen, damit die Luft mit einem gleichmäßigen Gefälle zur Seite der Anlage strömt.
6.    Das Luftzufuhrrohr sollte auf einer festen Unterlage verlegt werden, z.B. auf der Oberfläche eines nicht berührten Erdbodens in der Rinne. Schütten Sie es vorsichtig mit dem Aushub zu, damit das Rohr nicht beschädigt wird.

Betrieb

Ihre Kläranlage braucht eine ständige und regelmäßige Wartung und Instandhaltung!

Mit den von der Traidenis hergestellten Abwasser- Kläranlagen werden die Abwässer effektiv mit Hilfe von aeroben Mikroben, die die organischen Verunreinigungen zersetzen und abbauen, gereinigt. Im Falle der sachgerechten Wartung und Instandhaltung von Anlagen werden die Häufigkeit und der Selbstpreis der Wartung herabgesetzt.
Den Betrieb und die Wartung der Abwasser- Kläranlage führt das geschulte Bedienungspersonal durch. Das Bedienungspersonal ist verpflichtet, durchzuführen:

1.    Einmal tägliche Überprüfungen:

  • der Abwassereintritt in die Kläreinrichtungen zu kontrollieren;
  • ob das Luftgebläse mit Strom versorgt wird. Zulässige Stromunterbrechung bis 10 Stunden lang;
  • ob das Luftgebläse nicht erhitzt;
  • ob der erhöhte Lärm oder Vibration nicht entstanden ist;
  • visuelle Betriebskontrolle des Belüftungssystems (ob das Abwasser intensiv mit dem Aktivschlamm gemischt wird);
  • Betriebskontrolle des Schlammzirkulationssystems.


  2.    Einmal wöchentliche Überprüfungen:

  • ob in der Anlage das Geruch nicht entstanden ist, welche Farbe das Abwasser haben, ob große Menge Schaum nicht entstanden ist, ob in der Anlage die Überschussmengen Fett oder biologisch unabbaubare Teilchen  nicht entstanden sind. Wenn es nötig ist, reinigen Sie diese Anhäufungen. Es ist empfehlenswert auch zu überprüfen, wie der Schlamm und das Abflusswasser aussehen. Dazu nehmen Sie eine kleine Menge Abflusswasser auf und beobachten Sie den Schlamm:  welche Farbe und welchen Geruch er hat. Der Schlamm in der Belüftungssektion (dort, wo ein intensives Zusammenmischen des Abwassers erfolgt) muss hellbraune Farbe aufweisen, sollte sich schnell absetzen; aus der Kläranlage muss ein klares und geruchloses Wasser austreten. Wenn der Schlamm eine gräuliche  Farbe aufweist, setzen sich die Teilchen langsam ab und aus der Kläranlage ein unklares Wasser eines unangenehmen Geruchs austritt – zeugt dies alles davon, dass der Schlamm schwach und seine Funktion unbefriedigend ist.
  • der Schlammkonzentration in der Anlage. Nehmen Sie in ein transparentes Gefäß die Wasser- und Schlammmischung aus der Belüftungssektion auf und warten Sie 20 –30 Min. ab, bis sie klar wird. Das Volumen des sich abgesetzten Schlammes muss ca. 30 – 50 % des Gesamtvolumens des Gefäßes betragen. Beim Vorhandensein des Schlammvolumens in der Anlage mehr als 60 – 70 %, saugen Sie den Überschussschlamm ab.


3.     Einmal monatliche Überprüfungen:

  • Überprüfen Sie, ob die Filter des Luftgebläses sauber sind, wenn nötig, reinigen oder tauschen Sie sie aus (BEMERKUNG: ausführliche Wartung des Luftgebläses nehmen Sie nach den vom Lieferant angeführten Betriebregeln vor);
  • Überprüfen Sie, ob die Luft an den Verbindungsstellen und am Luftzufuhrrohr nicht austritt;
  • der Konzentration des aufgelösten Sauerstoffes in der Anlage. Bei der maximalen Belastung der Kläranlage muss die Konzentration des aufgelösten Sauerstoffes 1 – 4 mg/l nicht unterschreiten.



4.     Einmalige Kontrolle im Jahresviertel:

  • der betrieblichen Leistungsfähigkeit der Anlage, d.h. Ausführung von Kontrolluntersuchungen des zu klärenden und geklärten Abwassers;
  • Absaugung des Überschussschlammes (die Häufigkeit der Anlagenabsaugung gehört von ihrer tatsächlichen Belastung mit Verunreinigungen, aber nicht seltener als 1 – 2 Mal pro Jahr (die Absaugung ist am besten im Frühjahr oder Herbst vorzunehmen)).


5.    Einmalige Kontrolle im Jahr:

  • Überprüfen Sie, ob das Luftzufuhrrohr und die Verbindungen dich sind;
  • präventive Überprüfung der Einzelteile der Anlage;


6.    Jedes 5-6 Jahr muss der Betrieb und die Funktion des Belüftungsgerätes/ Luftbeimischers überprüft und bei Notwendigkeit die Membrane ausgetauscht werden. Zugleich muss auch der Zustand der Bio- Beschickung überprüft werden, im Bedarfsfall wird sie durchgespült.

7.    Der Auftraggeber oder die Bedienperson ist verpflichtet, das Betriebsheft der Anlage zu führen und die Arbeiten in die Liste der ausgeführten Arbeiten einzutragen (BEMERKUNG: Das Betriebsheft wird jeden Tag ausgefüllt).

8.    Im Falle der Störungen oder anderen Defekte der Systemelemente nehmen Sie sofort mit den Vertretern der Fa. UAB "Traidenis" Kontakt auf. Unsere Fachkräfte werden sachgerecht alle Probleme lösen und weiteren einwandfreien Betrieb der Anlage gewährleisten.

9.    Nach der Wartung der Anlage vergewissern Sie sich, dass die Abdeckungen der Kläranlage sachgemäß geschlossen sind.


Während des Betriebs der Abwasser- Kläranlage vermeiden Sie:

  1. In die Kläranlage dürfen die biologisch nicht abbaubaren Elemente: Papier-, Wickel-, Taschentücher, Gummis oder Erzeugnisse aus dem Kunststoff gelingen.
  2. In die Kläranlage sollten die großen Fettmengen nicht gelingen.
  3. Es ist untersagt, die Haushaltschemie in größeren Mengen als in den Bedienungsanleitungen angegeben zu gebrauchen. Die normalen Waschmittel-, Reinigungsmittel- und anderen Mengen der Chemikalien, die im Haushalt gebraucht werden, wird durch die Abwasser- Kläranlage einwandfrei akzeptiert.
  4. In die Kläranlage dürfen die Oberflächen- und Regenabwasser (von Dächern, Höfen u.ä.) gelingen.
  5. In die Anlage dürfen nicht die Stoffe gelingen, die zur Benutzung nach der Bestimmung der Anlage nicht vorgesehen sind (Erdölprodukte, Agrochemie u.ä.).
  6. Es ist notwendig, die Anlage gegen das eventuelle Gelingen des Grundwassers in die Anlage zu schützen. Das Wasser sollte nicht sich um die Anlage herum stauen.
  7. Wir empfehlen, die Instandsetzung der Anlage selbständig und den Austausch bzw. Erneuerung von Ersatzteilen nach eigenem Ermessen nicht vorzunehmen.



Die visuelle Betriebsleistungsfähigkeit bzw. Effizienz der biologischen Abwasser- Kläranlage wird nach den Merkmalen des Aktivschlammes und dem austretenden Wasser geschätzt (siehe Kontrolltabellen).
 

ANLEITUNG ZUR ABSAUGUNG DES ÜBERSCHUSSSCHLAMMES


Der Überschussschlamm wird aus der Anlage beseitigt, wenn neben ihr kein Einzelsammelbehälter für den Überschussschlamm (Schlammeindicker) vorhanden ist, in den der Schlamm während des Betriebs der Anlage periodisch beseitigt wird.

  1. Schalten Sie das Luftgebläse aus dem Stromversorgungsnetz aus.
  2. Entfernen Sie die Abdeckung der Anlage.
  3. Lassen Sie in den inneren Teil der Anlage den Absaugschlauch des Fäkalienwagens vorsichtig hinein und saugen Sie die Abwasser- Schlammmischung aus der Anlage 50 Prozent des Volumens der Belüftungskammer ab.
  4. In diesen Gebieten, wo ein hohes Grundwasser herrscht, füllen Sie die Anlage mit klarem Wasser ab und schützen Sie sie zugleich gegen mögliches Aufblähen. DIES MUS NOCH AN DEMSELBEN TAG ERFOLGEN.
  5. Nach dem Zudecken der Anlage mit der Abdeckung, schalten sie das Luftgebläse ein.
  6. Am nächsten Tag nach der Reinigung der Anlage, überprüfen Sie, ob kein Geruch, Schaum entstanden ist, wie der Schlamm aussieht.

Service
  1. Von der Traidenis wird die 10-Jahre-Garantie für den unterirdischen Teil des Gehäuses bzw. Körpers der Anlage erteilt. Die Garantie für die elektrische Ausrüstung wird nach dem vom Hersteller ausgestellten technischen Datenblatt der Anlage angegeben. Die Garantie gilt nur beim Betrieb und bei der Wartung sowie Instandhaltung der Anlage unter Einhaltung der von der Traidenis zur Verfügung gestellten Anlagenbedienungs- und Wartungsanleitung. 
  2. Die Garantie wird nur für die Produktion der Traidenis erteilt und die Kosten, die mit den Störungen von Abwasserrohren/Sammelbehältern, des Verteilsystems des Einzelhauses/ Büros verbunden sind, werden durch die Garantieleistungen nicht ersetzt.
  3. Traidenis haftet für die Störungen der Kläranlage nicht, die entstehen werden, wenn aus irgendwelchen Gründen die Wartung und Instandhaltung der Anlage eingestellt wurde.   
  4. Traidenis schlägt hiermit vor, den Wartungsvertrag zu unterzeichnen, gemäß dem gegen die entsprechende Gebühr von unseren Kundenservice- Vertretern regelmäßig  (2-mal jährlich) die Anlage überprüft und bei der Entstehung von Problemen die Störungen behoben werden. Bezüglich des Wartungsvertrages wenden Sie sich bitt an unsere Handelsvertreter. 

ACHTUNG! DURCH DIE GARANTIELEISTUNGEN WERDEN DIE ANRUF-, REISE-, ARBEITS- UND MATERIALIENKOSTEN IN DEN FÄLLEN NICHT ÜBERNOMMEN, WENN: 

  1. die Störungen und Defekte, die auf Grund der Fahrlässigkeit des Anlagenbesitzers oder der rechtzeitig nicht durchgeführten Wartungs- bzw. Instandhaltungsarbeiten der Anlage entstanden sind.
  2. wenn die Instandsetzung der Anlage oder Austausch bzw. Erneuerung von Ersatzteilen selbständig oder dies nicht vom ermächtigten Vertreter der Traidenis ausgeführt wurde.
  3. wenn die Ersatzteile der Anlage nicht durch die Originalteile erneuert wurden. 
  4. wegen der Infiltration, Undichtigkeit oder unsachgemäßen Montage in die Anlage das Fremdwasser gelangt ist.
  5. wenn wegen der Fahrlässigkeit das Luftgebläse mit Strom nicht versorgt oder auf Grund des unsachgemäßen elektrischen Anschluss gestört wurde.
  6. wenn in die Anlage große Mengen Fett, biologisch nicht abbaubaren Stoffe oder Chemikalien, Farbstoffe oder jegliche andere Nichthaushalts- Abwasser gelangt sind.
  7. wenn in die Anlage plötzlich einmalig oder ständig erheblich größere Abwassermengen, als für eine konkrete Anlage berechnet ist, gelangt sind.
  8. Wenn unsere Empfehlungen zur Anlagenmontage, Wartung und Instandhaltung nicht eingehalten wurde. 

Inbetriebnahme- und Einstellungsarbeiten


1.    Die Inbetriebnahme- Einstellungsarbeiten der Anlage werden dann begonnen, wenn die Anlagen für die Benutzung  geeignet anerkannt werden und eine Genehmigung für den Ablass der Abwässer in die Umwelt ordnungsgemäß eingeholt wird (auf Grund der Verordnung des Umweltministers der Republik Litauen Nr. D1-152  vom 26.03.2008 „Bezüglich der Änderung der Verordnung  des Umweltministers Nr. D1-412 „Wegen der Bestätigung der Verfahrensordnung zur Anwendung von Kläranlagen“ vom 11.09.2006). 
2.    Die Dauer von Inbetriebnahme- Einstellungsarbeiten der Anlagen beträgt 3 Monate vom Moment der Anerkennung der Anlagen für die Benutzung als geeignet und bei den Temperaturen nicht unter +100C am Tag und nicht unter 00C in der Nacht.
3.    Es wird die Übereinstimmung die Ist- Menge des Abwassers und der Verunreinigungen an die Projektmengen überprüft.
4.    Es wird das Belüftungssystem der Anlage geprüft.
5.    Die Anlage wird mit der Schlamm- Kontagium durch die Aktivschlammbeförderung oder durch die Abfüllung der Anlage mit lebendigem Frischwasser (aus einem Bach, Teich) befüllt und der Aktivschlamm wachsen gelassen.                                                                                                                                                        
6.    Nach dem Erreichen der Schlammkonzentration in der Anlage ≥20% werden die Proben des geklärten Abflusswassers für die Feststellung der Qualität genommen.
7.    Die Bedienperson der Anlage wird mit den Hauptbetriebsregeln der Anlage vertraut gemacht.
8.    Es wird der Bericht über die Inbetriebnahme- und Einstellungsarbeiten erstellt.
9.    Während der Ausführung von Inbetriebnahme- und Einstellungsarbeiten der Klärungsgrad bis 50 % von der ursprünglichen Verunreinigung des eintretenden Abwassers gemäß BDS5 erreicht. In diesem Fall bei der Höchstverunreinigung des ursprünglichen Abwassers bis 400 mg/l die Verunreinigung des geklärten Abwassers während der Ausführung von Inbetriebnahme- und Einstellungsarbeiten gemäß BDS5 darf bis 200 mg/l betragen.

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